Ordnung der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj)

  1. Zur Förderung, Koordination und Entwicklung der Jugendseelsorge und der kirchlichen Jugendarbeit unterhält die Deutsche Bischofskonferenz die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz.

    Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge steht in der Kontinuität der 1945 von der Deutschen Bischofskonferenz eingerichteten Hauptstelle für Jugendseelsorge. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die „Leitlinien zur Jugendpastoral" der Deutschen Bischofskonferenz vom 20.09.1991.

    Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge ist eine Dienststelle der Deutschen Bischofskonferenz (gemäß Art. 36 des Statuts der DBK) und zugleich Dienststelle des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) gemäß §§ 16 Abs. 1 der Satzung des VDD.


  2. Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge nimmt ihre Aufgaben im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz nach Maßgabe dieser Ordnung wahr.

    Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge ist nach § 20 der Geschäftsordnung der DBK der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz zugeordnet. Sie ist der Jugendkommission berichtspflichtig und an die Weisungen und Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz und ihrer Organe gebunden.

    Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge arbeitet mit den verschiedenen Trägern kirchlicher Jugendarbeit zusammen. Die Zusammenarbeit mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seinen Mitgliedsverbänden wird mit Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz und des BDKJHauptausschusses in einer Vereinbarung geregelt.

    Im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich ist die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge an die Weisungen der Organe des Verbandes der Diözesen Deutschlands gebunden (gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung des VDD).


  3. Der Auftrag der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:

    • Förderung, Koordination und Entwicklung der Jugendseelsorge und der kirchlichen Jugendarbeit
    • Unterstützung der Jugendseelsorge und Jugendarbeit der Diözesen, Orden, der katholischen Jugendverbände sowie weiterer Träger kirchlicher Jugendarbeit
    • Beobachtung und Begleitung neuer Entwicklungen in der Jugendseelsorge
    • Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den verschiedenen Trägern kirchlicher Jugendarbeit und Vermittlung von Anregungen für die Praxis
    • Unterstützung und Förderung der Begegnung der katholischen Jugend auf übernationaler Ebene
    • Durchführung der Jahreskonferenz Jugendseelsorge
    • Geschäftsführung der bei der Jugendkommission bestehenden Arbeitskonferenz Jugendseelsorge.


  4. Der Leiter wird von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz auf Vorschlag der Jugendkommission für fünf Jahre gewählt und vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz ernannt.

    Zur Durchführung ihrer Aufgaben stehen der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge im Rahmen eines vom Verband der Diözesen Deutschlands genehmigten Stellenplans weitere Mitarbeiter zur Verfügung. Ihre Anstellung erfolgt nach den für die Dienststellen des Verbandes der Diözesen Deutschlands geltenden Bestimmungen.

    Die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter führt der Leiter der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge.
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