Offene Kinder- und Jugendarbeit

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§1 [1] SGB VIII)

Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich durch verschiedene Formen und Orte (wie Jugendzentren, Häuser der offenen Tür oder Kinder- und Jugendtreffs) an alle Kinder und Jugendlichen. Die Angebote sind in der Regel kostenfrei und nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Dadurch bieten sie besonders sozial benachteiligten und bildungsfernen Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung beispielsweise durch sportliche Aktivitäten, Medienangebote oder Hausaufgabenhilfe. In unterschiedlicher Trägerschaft tragen die Einrichtungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Integration und zur Vermeidung von Ausgrenzung bei. Gesetzlich ist Kinder- und Jugendhilfe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) im achten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. So soll jeder junge Mensch Zugang zu Angeboten zur Förderung der persönlichen Entwicklung erhalten und diese auch mitbestimmen sowie mitgestalten können. Die Angebote sollen „zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ (§11 [1] SGB VIII)

In NRW vernetzen sich die Träger in der Landesarbeitsgemeinschaft katholische offene Kinder- und Jugendarbeit NRW
http://www.lag-kath-okja-nrw.de/

Das Erzbistum Bamberg listet Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auf der Homepage des erzbischöflichen Jugendamtes auf (unter 3. Offene Jugendarbeit und Jugendberatung)
http://www.eja-bamberg.de/

Das Bistum Trier bietet ebenfalls eine Übersicht mit offenen Einrichtungen in Trägerschaft des Bistums
http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?SID=A2CD69F259924D5B207106125CA9FFAE&MODULE=Frontend&ACTION=ViewPage&Page.PK=6616

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